Sie sind aus der katholischen Kirche ausgetreten und möchten nun wieder aufgenommen werden? - Die Tür dazu steht immer offen.
Grundlegend für das Thema ist: Was einmal in der Taufe geschenkt wurde, kann man nicht verlieren. Jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, bleibt also ein Getaufter und - im Gegensatz zum deutschen Staatskirchenrecht - ein Glied der Kirche.
Allerdings ist der formaljuristische Akt des "Kirchenaustritts" vor dem Amtsgericht ein deutliches Zeichen der Distanzierung von der Kirche und eine Verletzung solidarischer Verpflichtungen innerhalb der Kirchengemeinschaft.
Von daher bedeutet Wiederaufnahme Versöhnung mit der Kirche. Diese geschieht nicht alleine durch einen formaljuristischen Akt wie beim Austritt vor dem Amtsgericht, sondern in einem Gottesdienst.