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Wichtige Gremien

Wichtige Gremien

Anfang der 2000er Jahre wurden aufgrund des Priestermangels die 525 Pfarreien des Erzbistum Kölns in 180 Seelsorgebereiche eingeteilt. So ist unser Seelsorgebereich Bergheim-Ost mit sieben selbständigen Pfarreien unter der Führung von Msgr. Achim Brennecke darin integriert.

Der Kirchengemeindeverband (KGV) dieses Seelsorgebereiches ist ein selbständiger Rechtsträger mit überörtlichen Aufgaben. Während das Vermögen der einzelnen Gemeinden von den örtlichen Kirchenvorständen (KV) verantwortungsvoll verwaltet wird, übernimmt der Kirchengemeindeverband unterstützende Aufgaben. So liegen die vier katholischen Kindertagesstätten von Bergheim-Ost in der Verantwortung des Kirchengemeindeverbandes. Ebenso werden die einzelnen Gemeinden im Kassen- und Rechnungswesen unterstützt. 

Das Organ des Kirchengemeindeverbandes ist die Vertretung, die aus dem leitenden Pfarrer sowie zwei Kirchenvorständen pro Gemeinde besteht. Etwa alle zwei Monate trifft sich der KGV und eine Vertretung aus dem Pfarrgemeinderat und die Verwaltungsleitung.

Das Gremium konstituiert sich immer nach den Kirchenvorstandswahlen, zuletzt Anfang November 2021. Durch die langjährige Tätigkeit seiner MitgliederInnen verfügt der KGV über einen reichen Erfahrungsschatz und eine hohe Professionalität.

Die Arbeit des KGV's wird in Ausschüssen organisiert: z. B. Kindertagesstätten- oder Finanzausschuss, Personalausschuss. Entscheidungen werden im Plenum diskutiert und entschieden.

Wichtig ist, dass sich alle Gremien vertrauensvoll und offen austauschen, sich gegenseitig unterstützen und im Sinne aller GemeindemitgliederInnen kooperieren.

Wir sind gerne bereit auf Ihre Fragen und Bedürfnisse einzugehen, bitte sprechen Sie uns an.

Joachim Klinger

Joachim Klinger

stellv. Vorsitzender des KGV

In Finanzfragen lässt man den Pfarrer besser nicht alleine entscheiden. Da die Pfarreien nicht selten über Grundbesitz und neben den Kirchengebäuden über andere Immobilien verfügen, müssen wache Augen über die Ordnung der Finanzen wachen. Meist heißen die gewählten Gremien Kirchenvorstand.

Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer als dem vom Bischof beauftragten Leiter der Gemeinde und wenn vorhanden, dem Kaplan und je nach der Mitgliederzahl der Gemeinde gewählten Mitgliedern. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt sechs Jahre. Alle drei Jahre wird die Hälfte der gewählten Mitglieder neu gewählt.

Etwa alle acht Wochen trifft sich der Kirchenvorstand zur gemeinsamen Sitzung. Hier werden die die Gemeinde betreffenden Anliegen und Probleme besprochen, die Haushaltspläne beraten und aufgestellt, Aufträge für Baumaßnahmen, Reparaturen, Anschaffungen u. ä. erteilt, Verträge abgeschlossen. Jedes Mitglied im Kirchen-vorstand hat darüber hinaus eine spezielle Aufgabe übernommen: als Vertreter im Kirchengemeindeverband, als Vertreter im Pfarrgemeinderat, als Kassenprüfer, als jeweils Zuständiger für die einzelnen Objekte: die Kirche, das Pfarrheim und, die einzelnen Kindergärten etc.

Geschäftsführende Vorsitzende der Kirchenvorstände in der Pfarreiengemeinschaft:

  • St. Johann Baptist (Niederaußem) Herr Reinhold Hellebrandt
  • St. Laurentius (Büsdorf) Herr Hans-Josef Peters
  • St. Medardus (Auenheim) Herr Albert Kaltenberg
  • St. Michael (Rheidt-Hüchelhoven) Herr Thomas Keulertz
  • St. Pankratius (Glessen) Herr Dr. Peter Pütz
  • St. Simeon (Fliesteden) Herr Joachim Klinger
  • St. Vinzentius (Oberaußem) Herr Norbert Schumacher

Wege, die in die Zukunft führen,

liegen nie als Wege vor uns,

sie werden zu Wegen erst dadurch,

dass man sie geht.

(Franz Kafka)

Seit 2010, dem Zusammenschluss der sieben Pfarrgemeinden (St. Joh. Baptist, St. Laurentius, St. Medardus, St. Michael, St. Pankratius, St. Simeon und St. Vinzentius) zu einer Pfarreiengemeinschaft Bergheim-Ost gibt es den gemeinsamen Pfarrgemeinderat (PGR), der alle vier Jahre neu gewählt wird. 

Der PGR besteht zur Zeit aus 12 gewählten, 3 hauptamtlichen und 2 berufenen Mitgliedern aus unseren sieben Gemeinden, und hat die Aufgabe das gesellschaftliche, pastorale, soziale und caritative Miteinander in unseren Gemeinden zu fördern und zu beleben.

Das können wir aber nur in Vernetzung mit den Menschen vor Ort, den unterschiedlichen Gruppierungen, sowie dem Kirchengemeindeverband.

Wir fühlen uns den einzelnen Gemeinden verpflichtet, Aktionen und Projekte die im Ort gut verortet sind, zu unterstützen und mitzutragen. Gleichzeitig wollen wir aber auch gemeindeübergreifende Aktionen initiieren und unterstützen, wie z. B. gemeinsamer Familientag, Erntedankfeier … . 

Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, bildet der Pfarrgemeinderat Ausschüsse, wie den Öffentlichkeitsausschuss, Liturgieausschuss, Caritasausschuss usw., und lädt dazu weitere Mitglieder aus den Gemeinden zur Mitwirkung ein.

Die Ortsausschüsse der einzelnen Orte sind Bestandteile des gemeinsamen pastoralen, sozialen und gesellschaftspolitischen Handelns des PGR. Mindestens ein PGR-Mitglied ist im jeweiligen Ortausschuss tätig. 

Die PGR-Mitglieder und die Ortsausschüsse sind AnsprechpartnerInnen für Gruppen und Einzelpersonen „vor Ort“.

Nur gemeinsam können wir eine lebendige Gemeinde gestalten und weiterentwickeln. 

Wir freuen uns, wenn Sie uns ansprechen, mit Ihren Wünschen, Ideen und Vorstellungen.

Ursula Schiller

Ursula Schiller

Vorsitzende des PGR